Auf Grund der eidgenössischen Abstimmung vom 25. September 2022 erhöhen sich die Mehrwertsteuer-Sätze auf Januar 2024. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf die Rechnungsstellung von periodischen, jahresübergreifenden Leistungen, das MWST Abrechnungsformular und die MWST-Codes im Abacus.
Alles Wissenswerte zur MWST- Satzerhöhung und zum MWST-Assistent finden Sie im Dokument "MWST-Satzerhöhung per 2024" sowie im nachfolgenden Blog-Eintrag der Abacus Research AG.
Bei weiterführenden Fragen stehen Ihnen unsere Consultants zur Verfügung.