Auf Grund der eidgenössischen Abstimmung vom 25. September 2022 erhöhen sich die Mehrwertsteuer-Sätze auf Januar 2024. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf die Rechnungsstellung von periodischen, jahresübergreifenden Leistungen, das MWST Abrechnungsformular und die MWST-Codes im Abacus.